Hans W. Knopp – Fördertechnik
Stockland 14
56412 Niederelbert

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE811549915
Steuernummer: 3008940799

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen 

Allgemeines:

Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Angebote und Preise:

Angebote erfolgen stets freibleibend. Ebenso sind alle Preise freibleibend anzusehen und verstehen sich ab Lieferort. Es bleibt vorbehalten, im Falle einer Änderung der Gestehungskosten, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.

Lieferfrist:

Die angegebenen Lieferfristen gelten stets als annährend und unverbindlich. Rücktritt des Käufers bei Verzug oder Schadenersatzlieferungen wegen Verzuges oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grund sie entstanden sind, berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeiten vorzunehmen bzw. den Liefervertrag ganz oder teilweise aufzugeben.

Das Transportrisiko geht zu Lasten des Bestellers. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers.

Verpackung:

Die Verpackungskosten trägt der Empfänger. Die Verpackung wird nicht wieder zurückgenommen.

Zahlung:

Unsere Rechnungen sind zahlbar: innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum- Versanddatum.

Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen und berechtigen daher nicht zum Skontoabzug.

Als Verzugsschaden gelten mindestens 5 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht auf den Besteller erst dann über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist eine Verfügung über die von uns gelieferten Waren nicht gestattet.

Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeiters nach § 950 BGB, allerdings ohne dass wir verpflichtet werden.

Wird die Ware mit den anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Waren im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentum und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns.

Erfolgt ein Zugriff auf die von uns gelieferte Ware bzw. auf die neue Sache, insbesondere eine Pfändung in Form der Zwangsvollstreckung, so hat der Besteller den Dritten sogleich auf unser Eigentum bzw. auf unsere Rechte hinzuweisen und uns umgehend über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen zu unterrichten. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeschaffung der Waren aufgewandt werden müssen, soweit sie nicht von Dritten übernehmen sind.

Die Befugnis des Bestellers über das Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, endet, sobald der Besteller sich mit seinen Zahlungen im Rückstand befindet.

Erwachsen dem Besteller Forderungen im Bezug auf die von uns gelieferten Waren aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund, so tritt er sie schon jetzt bis zu der Höhe unserer Forderungen an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen und verpflichtet , den Betrag an uns abzuführen solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt hat. Wir sind ermächtigt, bei Zahlungsverzug oder jeder anderen erheblichen Vertragsverletzung des Bestellers die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

Soweit der Wert des Eigentums bzw. der Wert der Sicherheit abgetretenen Forderungen den Wert der uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen um mehr als 30% übersteigt, ist der Besteller berechtigt, entsprechend die Freigabe der überschüssigen Sicherheiten zu verlangen, wobei wir entscheiden welche Sicherheiten freigegeben werden.

Gewährleistung:

Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware wird nach Rücksendung kostenloser Ersatz gestellt bzw. Gutschrift erteilt. Andere Ansprüche jeglicher Art, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort:

Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Montabaur. Mit Erteilung eines Auftrages werden unsere Verkaufsbedingungen anerkannt.

Toleranzen:

Standard Förderbänder nach DIN EN ISO 15147 Stand August 1999
info(AT)knopp-foerdertechnik.de
www.knopp-foerdertechnik.de